Allgemeine Fragen und Antworten
Welche Orte liegen innerhalb unserer Servicezone für das Plan-Service?
Unser Service ist in Wien, im östlichen Niederösterreich und im Nordburgenland verfügbar. Ob Ihre Immobilie oder ihr Grundstück innerhalb unserer Servicezone liegt, können Sie einfach durch Eingabe der Postleitzahl in unserem Online-Service prüfen.
Liegt Ihre Immobilie außerhalb der Servicezone, kontaktieren Sie uns gerne – wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.
Fallen An- und Abfahrtskosten an?
Die notwendigen An- und Abfahrtskosten sind in allen angegebenen Preisen bereits inkludiert. Sollten jedoch aus Gründen, die nicht von Bogensberger zu vertreten sind, zusätzliche An- und Abfahrten erforderlich sein, werden diese separat verrechnet.
Die zusätzlichen An- und Abfahrtskosten je Servicezone betragen pro weiterer An- und Abfahrt:
- Servicezone 1: EUR 80,- (1 Person) / EUR 130,- (2 Personen)
- Servicezone 2: EUR 130,- (1 Person) / EUR 200,- (2 Personen)
- Servicezone 3: EUR 190,- (1 Person) / EUR 280,- (2 Personen)
- Servicezone 4: EUR 240,- (1 Person) / EUR 360,- (2 Personen)
- Servicezone 5: EUR 310,- (1 Person) / EUR 440,- (2 Personen)
Alle Preise inkl. MwSt.
In welcher Servicezone Ihr Objekt liegt, können Sie bei der im Service-Center angegebenen Ansprechpartner:in erfragen.
Immobilienvermessung: Fragen und Antworten zum Online-Service
Wie lange dauert die Vermessung meiner Immobilie?
Dank 3D-Laserscanning erfolgt die Vermessung Ihrer Flächen besonders exakt – und das in nur wenigen Minuten. Die genaue Dauer hängt von der Größe der Immobilie und der Anzahl der Räume ab. Als Richtwert gilt: Rechnen Sie mit etwa 15 Minuten pro 50 m² vermessener Fläche. Bei freistehenden Häusern kommen für die Vermessung der Außenwände zusätzliche 5 Minuten pro 50 m² hinzu.
Eine individuelle Schätzung der Vermessungsdauer für Ihren Auftrag erhalten Sie zusammen mit der Terminbestätigung per E-Mail
Muss ich während des Vermessungstermins anwesend sein?
Ihre Anwesenheit während der Vermessung ist nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass Sie oder eine von Ihnen benannte Kontaktperson Zugang und Schlüsselübergabe ermöglichen. Bitte geben Sie Name und Telefonnummer der Kontaktperson im Bestellvorgang an.
Werden Fotos von den Innenräumen gemacht?
Bei der Vermessung werden keine Fotos von den Innenräumen gemacht.
Muss ich meine Immobilie für den Vermessungstermin vorbereiten?
Eine besondere Vorbereitung Ihrer Immobilie ist nicht nötig. Möbel werden nicht verschoben – nur Vorhänge ziehen wir bei Bedarf zur Seite, um die Fensterlaibungen zu vermessen.
Wozu brauche ich eine Vermessung meiner Immobilie?
Eine exakte Vermessung Ihrer Immobilie - ob Haus, Wohnung oder Geschäftslokal - ist bei Kauf, Verkauf, Parifizierung oder zur Überprüfung von Flächenangaben im Mietvertrag unerlässlich. Sie schafft Rechtssicherheit, vermeidet finanzielle Nachteile und ist häufig gesetzlich vorgeschrieben. Auch für Umbauten und Sanierungen bildet eine präzise Bestandsaufnahme die Grundlage für eine zuverlässige Planung und Kalkulation. Bogensberger steht dabei für Millimetergenauigkeit und effiziente Arbeitsweise.
Welche Vermessungsleistung brauche ich?
Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch, welche Leistungen Sie für Ihr Vorhaben benötigen. In unserem Online-Service für Immobilien bieten wir Vermessungen insbesondere für folgende Zwecke an:
- Nutzflächenbestimmung
- Ankauf/Verkauf
- Bau- und Planungstätigkeiten
Haben Sie spezielle Anforderungen oder besondere Wünsche? Teilen Sie uns diese einfach mit – wir erstellen gerne ein individuelles Angebot für Sie.
Kann ich meine Pläne mit absoluten Lage- und Höhenangaben erhalten?
Aktuell werden die im Online-Service angebotenen Leistungen der Immobilienvermessung in einem lokalen Koordinatensystem gemessen. Das bedeutet, dass sich die Messungen in keinem übergeordneten Messnetz befinden, wie beispielsweise dem digitalen Kataster und der Höhe über Adria. Auch eine Nordung der Planunterlagen findet nicht statt. Dementsprechend haben alle im Plan enthaltenen Angaben keinen Bezug zu absoluter Höhe oder Lage.
In Kürze werden wir aber entsprechende Möglichkeiten zur Auswahl in unserer Konfigurationsmaske zur Verfügung stellen.
Grundstücksvermessung: Fragen und Antworten zum Online-Service
Wozu brauche ich eine Vermessung?
Für Ihr Bauprojekt sind von uns erstellte Pläne die Grundlage einer sicheren und präzisen Planung. Bei unklaren Grenzverläufen können wir Grenzpunkte abstecken und kennzeichnen. In Niederösterreich schreibt die Bauordnung (§19) vor, dass bei Neu- oder Zubauten nahe der Grundstücksgrenze die rechtlich gesicherte Darstellung und Markierung der Grenze erforderlich ist.
Die Vermessung Ihres Grundstücks umfasst die Aufnahme des aktuellen Naturstandes und die Erstellung eines Plans. Durch den Abgleich mit bestehenden Unterlagen kann der genaue Grenzverlauf bestimmt werden. Natürliche Veränderungen, Bauarbeiten oder verloren gegangene Grenzzeichen führen oft zu Unsicherheiten und Streitigkeiten.
Gerade bei steigenden Grundstückspreisen ist eine gesicherte Grenze für Eigentümer:innen besonders wichtig. Nur durch eine Vermessung und den Eintrag ins Grenzkataster kann die Grenze rechtlich und dauerhaft abgesichert werden – dies schützt vor Flächenverlust und verhindert Grenzstreitigkeiten.
Welche Vermessungsleistung brauche ich?
Auf Basis Ihrer Angaben erstellt unser Fachpersonal eine individuelle Lösung für Ihr Anliegen. Neben den Drop-Down-Menüs können Sie Ihr Anliegen auch frei beschreiben.
Für Grundstücksangelegenheiten bieten wir unter anderem folgende Leistungen an:
- Lage- und Höhenplan
- Grenzabsteckung
- Lageplan/Grenzermittlung oder Grenzfeststellung
- Grundstücksvereinigung
- Umwandlungsplan (Grenzkataster)
- Teilungsplan
Ihr persönliches Angebot wird aus den für Ihr Vorhaben erforderlichen Leistungen zusammengestellt.
Welche Informationen brauchen wir von Ihnen?
Für die Erstellung eines Angebots benötigen wir lediglich Ihren Namen, eine E-Mail-Adresse und die genaue Grundstücksadresse. Falls bekannt, geben Sie bitte auch die Grundstücksnummer, Einlagezahl oder die Katastralgemeindenummer an. Weitere Daten erfassen wir erst, wenn Sie unser Angebot annehmen und wir die Rechnung erstellen.
Wie lange dauert die Vermessung eines Grundstücks?
Die Dauer der Grundstücksvermessung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa Größe, Anzahl der Grenzpunkte und Bebauungsgrad. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Für ein Grundstück mit 500 bis 800 m² sollten Sie im Durchschnitt mit bis zu vier Stunden rechnen. Eine genaue Einschätzung der Vermessungsdauer erhalten Sie mit der Terminbestätigung.
Brauche ich für einen Grundstückskauf oder -verkauf eine Vermessung?
Ist Ihr Grundstück nicht im Grenzkataster eingetragen, empfehlen wir eine Vermessung. So können Sie feststellen, ob die tatsächliche Grundstücksfläche mit der im Grundbuch eingetragenen Fläche übereinstimmt. Die Grundbuchdaten basieren auf den Angaben des Grenzkatasters.
Wie läuft eine Grundstücksvermessung ab?
Nach Auftragserteilung beschaffen wir alle erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden (z. B. Vermessungsamt, Grundbuch, Gemeinde). Anschließend erfolgt die Vermessung des Grundstücks. Die gewonnenen Messdaten werden im Büro ausgewertet und der gewünschte Plan erstellt und an Sie übermittelt.
Falls eine Grenzverhandlung erforderlich ist (z. B. für Grenzkataster oder Teilung), werden die Daten entsprechend aufbereitet. Bei der Grenzverhandlung werden die Grenzpunkte mit den Anrainer:innen abgestimmt, festgelegt und markiert. Danach erstellen wir die erforderlichen Urkunden und reichen diese bei den Behörden ein. Die behördliche Bescheinigung dauert in der Regel 4–8 Wochen. Bei einer Grundstücksteilung muss die Änderung anschließend von einem Notar im Grundbuch eingetragen werden.
Wer ist dazu befugt eine Vermessung durchzuführen?
Als Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen sind wir nach §1 Liegenschaftsteilungsgesetz befugt, Grenzsteine, Grenzmarken und andere Grenzzeichen zu setzen sowie Planurkunden für Teilungen oder Umwandlungen in den Grenzkataster zu erstellen.
Für die Durchführung vermessungstechnischer Arbeiten ist es gesetzlich erlaubt, fremde Grundstücke (nicht jedoch Gebäude) zu betreten oder zu befahren und Grenz- bzw. Vermessungszeichen zu versetzen. Bei Bedarf dürfen auch hindernde Sträucher oder Pflanzen entfernt werden (§43 Vermessungsgesetz). Weitere Rechte sind im Vermessungsgesetz geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuerkataster und Grenzkataster?
Ein Grundstück ist entweder im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster eingetragen. Der Grundsteuerkataster wurde im 19. Jahrhundert zur steuerlichen Erfassung geschaffen, bietet jedoch keine Rechtssicherheit – die Grenzen dienen lediglich der Orientierung und Grenzstreitigkeiten müssen gerichtlich geklärt werden.
Im Gegensatz dazu bietet der seit 1968 bestehende Grenzkataster rechtsverbindliche Grundstücksgrenzen. Diese sind exakt festgelegt, können jederzeit nachvollzogen werden und schützen vor Grenzstreitigkeiten sowie vor dem Verlust von Flächen durch Ersitzung.
Wann brauche ich eine Umwandlung in den Grenzkataster?
Die digitale Katastralmappe liefert oft keine ausreichende Genauigkeit für Bauvorhaben. Dadurch können gesetzliche Abstände zum Nachbargrundstück unterschritten oder Gebäude über Grundstücksgrenzen gebaut werden – im schlimmsten Fall droht ein behördlicher Abbruchbescheid. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die Eintragung Ihres Grundstücks in den Grenzkataster für einen rechtsverbindlichen Grenzverlauf. Laut niederösterreichischer Bauordnung (§19, gültig seit 1.2.2015) ist bei Neu- oder Zubauten nahe der Grundstücksgrenze eine gesicherte Grenzdarstellung und Kennzeichnung verpflichtend.
Wann brauche ich einen Lage- und Höhenplan?
Für bauliche Änderungen auf Ihrem Grundstück verlangen Architekt:innen häufig einen Lage- und Höhenplan. Dieser stellt den aktuellen Naturstand (z. B. Gebäude, Einfriedungen, Einbauten, Höhensprünge) dar und dient als Grundlage für die weitere Planung. Je nach Anforderung wird das Grundstück unterschiedlich detailliert vermessen; bei starken Niveauunterschieden werden Höhenschichtenlinien ergänzt. Auf Wunsch können auch unterirdische Leitungen erfasst werden. Die Pläne erhalten Sie analog und digital (PDF/DWG), basierend auf den aktuellen Messdaten und dem Katasterstand.
Wann brauche ich eine Grenzabsteckung?
Bei Grenzabsteckungen werden die Grundstücksgrenzen in der Natur mit Grenzzeichen markiert. Dies ist unter anderem erforderlich beim Kauf eines Grundstücks, beim Verlust von Grenzmarkierungen, vor Grenzverhandlungen oder während Bauvorhaben (z. B. für Zäune oder Mauern). Liegt das Grundstück im Grenzkataster oder wurde bereits vermessen, können die Grenzpunkte schnell wiederhergestellt werden. Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster muss der Grenzverlauf zuvor ermittelt werden.
Wann brauche ich einen Teilungsplan?
Bei einer Grundstücksteilung oder -vereinigung ändern sich Grenzen und Flächen. Für eine rechtlich gültige Grenzänderung ist ein Teilungsplan erforderlich, der beim Vermessungsamt und der Baubehörde eingereicht und bescheinigt werden muss.
Was versteht man unter einer Grenzermittlung / Grenzfeststellung?
Eine Grenzermittlung oder Grenzfeststellung bezeichnet die Vermessung unkenntlich gewordener, aber unstrittiger Grundstücksgrenzen im Grundsteuerkataster. Der Antrag wird gemeinsam von allen beteiligten Eigentümer:innen gestellt.
Muss ich bei der Vermessung anwesend sein?
Für die Vermessung des Grundstücks muss der/die Eigentümer:in nicht anwesend sein, es muss lediglich der Zugang zum Grundstück sichergestellt sein. Bei Vermessungen entlang schwer zugänglicher Grenzen ist auch ein Zugang zu Nachbargrundstücken hilfreich.
Bei einer Grenzverhandlung sollten alle Eigentümer:innen und Anrainer:innen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Vertretung mit schriftlicher Vollmacht teilnehmen. Dieser Termin findet separat von der Vermessung statt.
Wie läuft eine Grenzverhandlung ab?
Eine Grenzverhandlung ist bei Grenzfeststellung, Umwandlung in den Grenzkataster oder Teilung erforderlich. Dazu werden alle Eigentümer:innen und direkten Anrainer:innen eingeladen. Wer nicht teilnehmen kann, sollte sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Der Termin wird mit mindestens 14 Tagen Vorlauf vereinbart.
Bei der Grenzverhandlung werden die Grenzpunkte gemeinsam festgelegt und markiert. Die Einigung wird durch Unterschriften bestätigt und in einer Niederschrift dokumentiert. Anschließend wird eine Urkunde erstellt und bei den zuständigen Behörden zur Bescheinigung eingereicht.
Was ist eine Zustimmungserklärung?
Eine Zustimmungserklärung ist ein schriftliches Dokument, auf dem alle betroffenen Eigentümer:innen ihre Zustimmung zum festgelegten Grenzverlauf bei einer Grenzverhandlung bestätigen.
Kann das Vermessungsamt die Zustimmung nicht einholen, kann auf Antrag ein §18A-Verfahren durchgeführt werden. Dabei organisiert das Vermessungsamt auf Kosten der Antragsteller:in eine weitere Grenzverhandlung mit den Eigentümer:innen, die bislang nicht zugestimmt haben.
Muss ich für die Grenzpunktvermarkung etwas zur Verfügung stellen?
Nein, für die Vermarkung der Grenzpunkte verwenden wir in der Regel unser eigenes Vermarkungsmaterial.
Warum weist mein Grundstück nach der Vermessung eine andere Fläche und Größe als ursprünglich auf?
Befindet sich Ihr Grundstück noch im Grundsteuerkataster und nicht im Grenzkataster, können Lageabweichungen von mehreren Metern sowie Flächendifferenzen von bis zu ±10 % auftreten. Eine genaue Vermessung schafft Klarheit über die tatsächlichen Maße und Flächen. Für eine endgültige rechtliche Absicherung empfiehlt sich die Eintragung in den Grenzkataster.
Wann muss ich mein Grundstück zu einem Bauplatz erklären?
Der Antrag auf Bauplatzschaffung ist bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Erst nach der Erklärung zum Bauplatz kann eine Baubewilligung erteilt werden. Ein unbebauter Bauplatz verliert nach 10 Jahren seine Gültigkeit
Wer erledigt die Behördenwege?
Wir übernehmen gerne alle behördlichen Wege im Zusammenhang mit der Vermessung für Sie. Dafür benötigen wir lediglich eine Vollmacht. Da wir regelmäßig mit den Behörden in Kontakt stehen, können wir die Abläufe effizient für Sie abwickeln.
Was ist ein Flächenwidmungsplan?
Der Flächenwidmungsplan teilt das Gemeindegebiet in verschiedene Nutzungszonen wie Grünland, Bauland, Verkehrsbänder oder Sondergebiete ein. Er legt fest, wie ein Grundstück genutzt werden darf. Eine Umwidmung, etwa von Grünland zu Bauland, muss bei der Gemeinde beantragt und vom Gemeinderat beschlossen werden.
Was ist ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan legt fest, wie die im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Bauland- und Verkehrsflächen bebaut werden dürfen – etwa hinsichtlich Bauweise, Bauhöhe, Breite der Verkehrsflächen und Fluchtlinienverlauf. Verschiedene Fluchtlinien regeln die genaue Bebauung. Der Bebauungsplan kann gemeinsam mit dem Flächenwidmungsplan dargestellt werden. In Wien sind diese Pläne öffentlich online einsehbar; bei Unklarheiten hilft eine herunterladbare Legende.
Was ist die Bauordnung?
Die Bauordnung regelt die zulässige Nutzung und Ausführung von Bauvorhaben. In Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung, da das Bauwesen Landessache ist.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein amtliches, öffentliches Verzeichnis, das Rechte, Pflichten, Eigentumsverhältnisse und Lasten von Grundstücken dokumentiert. Es besteht aus Hauptbuch, Löschungsverzeichnis und Urkundensammlung und wird von den Bezirksgerichten geführt. Die Grundbuchsdaten sind digital abrufbar und für jede Person gegen Entgelt einsehbar. Nach dem Vertrauensgrundsatz gilt das Grundbuch als richtig und vollständig. Laut §8 Grundbuchsgesetz können dingliche Rechte an Immobilien in Österreich nur durch Eintragung ins Grundbuch erworben werden.
Was ist das Hauptbuch?
Das Hauptbuch enthält die Grundbuchseinlagen einer Katastralgemeinde. Jede Einlage erhält eine eigene Einlagezahl (EZ). In einer Einlage sind alle Grundstücke im gleichen Eigentum sowie deren Rechte und Lasten eingetragen.
Brauche ich einen Notar?
Für Grundstücksänderungen im Grundbuch, wie Teilungen oder Zusammenlegungen, ist ein Notar erforderlich. Er benötigt dazu die Bescheide vom Vermessungsamt und der Gemeinde und führt anschließend die Änderung im Grundbuch durch.
Bei Teilungen mit geringwertigen Trennstücken (max. € 2.000 Grundwert) kann die Eintragung mittels vereinfachtem Verfahren (§13 LTG) direkt über das Vermessungsamt erfolgen, das die Eigentumsübertragung protokolliert und ans Grundbuch weiterleitet.